Sachverständige begrüßen Änderung des Richtergesetzes

Am Mittwoch, dem 17. Januar 2024, hat der Rechtsausschuss eine Anhörung zur geplanten Änderung des Deutschen Richtergesetzes durch die Bundesregierung abgehalten. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung sollen Schöffinnen und Schöffen, also ehrenamtliche Richter, künftig verpflichtend von einer Berufung ausgeschlossen werden, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen.

Andreas Höhne, Präsident des DVS-Verbands, betonte ausdrücklich die Begrüßung der Initiative, die Position der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu stärken.

Es sei wichtig sicherzustellen, dass nur Bürger, bei denen keine Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen, für dieses Amt vorgeschlagen, gewählt und letztendlich eingesetzt werden. Höhne wies auf bestehende Lücken im Schöffenbewerbungsprozess hin und schlug vor, die Auswahl noch genauer zu überwachen. Kritisch betrachtet wurde die vorgeschlagene Änderung des Paragrafen 44 b Absatz 1, da sie eine zeitliche Unbegrenztheit für die Feststellung abweichenden Verhaltens von „wenn nachträglich“ auf „wann immer“ vorsieht, somit eine lebenslange Überprüfung beinhaltet.

Hier der gesamte Mitschnitt der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses:

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